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Von Lizenzen und Marktvorteilen

14. September 2009

Sir Michael A. Lou – Dozent, Autor, Fachmann

Sir Michael A. Lou – Dozent, Autor, Fachmann – beim Marketing-Club Weser-Ems

Nicht nur die ganz großen Unternehmen „mieten“ sich Namen von bekannten Persönlichkeiten, von einer Comicfigur oder einem Logo. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch für den Mittelstand interessant sein, Produkte mit einer Lizenz aufzuwerten. Zu diesem Thema referierte Sir Michael A. Lou von der Hamburger V.I.P Entertainment & Merchandising AG, einer der führenden Lizenz-Agenturen Deutschlands, vor Mitgliedern und Gästen des Marketing-Clubs Weser-Ems.

Gutes Verkaufsargument
Ob Mickey-Mouse-Krawatten, Autozubehör mit Playboy-Häschen oder Retro-T-Shirts mit den Beatles bedruckt – so ausgestattet und beworben lässt sich manches einfach besser verkaufen. Selbst No-Name-Produkte profitieren von der Popularität und/oder der implizierten Assoziation der Lizenz-Marke. Immerhin gelingt damit eine schnelle Abgrenzung zu Mitbewerbern. Außerdem spart es Zeit und Geld für die Entwicklung und Einführung eigener Kommunikationsträger.

Doch sind das bei Weitem nicht die einzigen Vorteile. Die Nutzung bekannter Namen, Bilder und Charaktere kommt auch zwecks Marken-Verjüngung, Erreichung weiterer Zielgruppen oder eines Relaunches zu Einsatz. Darüber hinaus sorgt sie für die emotionale Aufladung und erhöht den Sympathiewert eines – sonst vielleicht langweiligen – Produktes. Das ist vermutlich der Grund, warum auch in Deutschland die Nutzung solcher Lizenz-Rechte rapide zunimmt.

Vorsicht: Kleingedrucktes
Allerdings, so empfiehlt Sir Lou, sollten sich interessierte Unternehmer – bevor es zu einem Lizenz-Vertrag kommt – grundsätzlich eine kompetente Beratung sichern. Denn wer sich für eine Lizenz entschlossen hat, wird zwangsläufig mit dem „Kleingedruckten“ konfrontiert, das nicht nur besonders umfangreich, sondern für Laien oft unverständlich ist.

Der Umfang einer Lizenz wird sachlich, zeitlich und räumlich genau definiert. Abhängig davon sind auch die Kosten, die dafür aufzuwenden sind. Die Höhe der Lizenz-Gebühr richtet sich nach der Art der Preis-Positionierung des zu lizenzierenden Produktes, dessen Vertriebsweg und der Aktualität des Lizenz-Rechts. Zu rechnen ist mit 10 bis 15 Prozent des Netto-Abgabepreises (bei Lebensmitteln mit 4 bis 8 %) zuzüglich einer Mindestlizenzgebühr.

 

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